Wichtige Herstellerhinweise

Wichtige Herstellerhinweise zum Einbau von Pflaster und Platten aus Beton

Grundsätzlich sind die Einbau- und Verlegehinweise des Herstellers sowie die der DIN 18318, der ZTV Pflaster-StB 06 und der MFP 1 zu beachten.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise zum Werkstoff Beton. Geben Sie diese Informationen auch an Ihre Kunden weiter.

 

Beton und Farbe
Beton besteht aus den Naturprodukten Kies, Sand und Wasser sowie Zement. Nahezu alle POETSCH-Produkte werden mit Natursteinvorsatz gefertigt. Dieser Vorsatz besteht bis zu 80% aus edlen Naturstein körnungen und Hartgestein-Edelsplitten. Bei farbigen Betonprodukten verwenden wir zudem ausschließlich hochwertige und güteüberwachte Farbpigmente. Aufgrund der weitgehend natürlichen Zuschlagstoffe können trotz sorgfältiger Beachtung und Kontrolle aller für die Farbgebung wichtigen Einflüsse gelegentlich Farbschwankun gen auftreten. Leichte Helligkeitsunterschiede zwischen einzelnen Formaten einer Produktreihe oder auch innerhalb eines Formates aus unterschiedlichen Produktionschargen sind produktionsbedingt und nicht vermeidbar und werden in der Regel durch natürliche Bewitterung und Benutzung wieder ausgeglichen.

Farbnuancierte Flächenbeläge
Farbige und ganz besonders farbnuancierte Betonsteine und -platten müssen vor der Verlegung aus verschiedenen Paketen und im Paket aus verschiedenen Lagen entnommen werden, um ein harmonisches Gesamtbild zu erreichen. Je nach Produktionscharge und Liefermenge kann das Farbspiel in der verlegten Fläche wegen unterschiedlicher, rein zufällig entstehender Farbkonzentration in den Paketen variieren. Daher sind die Exponate in den Musterständern und -flächen lediglich als unverbindliche Ansichtsexemplare zu sehen, die nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Flächenbildes annähernd demonstrierten können. Geringe optische Abweichungen von Mustern, Ausstellungsstücken und nachträglicher Zukauf der gleichen Art, Form und Farbe begründen somit keine Gewährleistungsansprüche.

Ausblühungen
Durch Witterungseinflüsse, vor allem bei farbigen Betonprodukten, können Ausblühungen auftreten. Diese weißlichen Flecken entstehen durch die Ablagerung von in Wasser gelöstem Kalkhydrat, das nach Verdunsten des Wassers und Reaktion mit Kohlendioxid der Luft als Calciumcarbonat auf der Steinoberfläche anfällt. Der Gebrauchswert und die Qualität der Produkte werden dadurch nicht beeinflusst. Bei natürlicher Bewitterung und normaler Beanspruchung verschwinden die Ausblühungen wieder.

Reinigung und Pflege
Normal verschmutzte Steine und Platten können mit einem Straßenbesen, Wasser und Schmierseife behandelt werden. Bei stärkeren Verschmutzungen sollten Sie auf spezielle Reinigungsmittel zurückgreifen. Der Baustoffhandel bietet ein umfangreiches Sortiment an Pflegemitteln für Pflaster, Platten und Betonelemente.

Winter/Streuen
Streusalze schaden der Umwelt und auch das Aussehen der Flächenbeläge leidet mit den Jahren darunter. Wir empfehlen die Verwendung von Splitt in den Körnungen 1/3 mm bzw. 2/5 mm. Wasserdurchlässig befestigte Verkehrsflächen dürfen nicht mit Tausalz oder anderen chemischen Auftaumitteln behandelt werden, da das versickernde Oberflächenwasser direkt ins Grundwasser gelangen kann. Verwenden Sie hier einen Splitt der Körnung 2/5 mm, um die Fugen/ Poren des Belags nicht zu verstopfen.

Transport/Lagerung
Durch unsachgemäße Handhabung von Flächenbelägen aus Beton kommt es häufig zu Transportschäden. Insbesondere durch das Aneinander schlagen und -reiben an der Baustelle erleiden scharfkantige Steine Kanten- bzw. Eckenabplatzungen oder Kratzer an der Oberfläche. Daher ist insbesondere beim Abladen und beim Transport zur Baustelle sowie bei der Verlegung auf erhöhte Sorgfalt zu achten und geeignetes Gerät einzusetzen. Haufwerksporige Steine sind auf Grund ihres speziellen Gefüges wasser- und luftdurchlässig. Zugleich sind sie, hier insbesondere der Vorsatz aus kleinen Filterkörnungen, extrem sensibel. Achten Sie bitte beim Transport auf der Baustelle und bei der Verlegung auf besondere Sorgfalt.

Ratschlag und Empfehlung
Für Ratschläge und Empfehlungen können wir im Sinne des BGB keine Haftung übernehmen. Hinweise sind nicht als architektenoder ingenieurmäßige Beratung zu verstehen. Ebenso haften wir nicht für von uns vorgenommene Massenermittlungen, wenn vom Auftrag geber nur ungefähre Angaben oder Skizzen gemacht wurden bzw. wenn andere Verlegearten als von uns vorgenommen, gewählt wurden.